Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – zu den Kursen und zur Baumbegutachtung. Ihre ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Für den rein privaten Gebrauch auf eigenem Grund schreibt der Gesetzgeber keine Ausbildung vor. Sobald Sie jedoch im Auftrag arbeiten oder Holz im Wald eines Dritten einschlagen – etwa als Selbstwerber –, verlangen Forstbetriebe und Kommunen in der Regel einen Nachweis nach DGUV-Information 214-059. Im gewerblichen Bereich ist die Unterweisung ohnehin Pflicht des Arbeitgebers.
Eine Schrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Inhalte und Umfang der Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge beschreibt – gegliedert in die Module A bis D. Sie ist kein Gesetz, wird von Auftraggebern und Berufsgenossenschaften aber als Maßstab herangezogen. Bitte klären Sie den konkreten Nachweisbedarf mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Berufsgenossenschaft.
Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Forsthelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhandschuhe und enganliegende Arbeitskleidung. Ohne vollständige Ausrüstung ist die Teilnahme an der Praxis nicht möglich. Ob Leihausrüstung verfügbar ist, klären wir bei der Anmeldung – [LEIHAUSRÜSTUNG].
Sie dürfen Ihre eigene, betriebssichere Säge mitbringen – das ist sogar sinnvoll, weil Sie am eigenen Gerät lernen. Wer keine hat, arbeitet mit unseren Kursgeräten: [KURSGERÄTE]. Kraftstoff und Kettenöl sind [KRAFTSTOFFREGELUNG].
Die Bescheinigung selbst trägt kein Ablaufdatum. In der Praxis erwarten Auftraggeber jedoch eine regelmäßige Unterweisung bzw. Auffrischung – häufig im Abstand von [ZEITRAUM]. Was für Sie gilt, sagt Ihnen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Berufsgenossenschaft.
Ja. Modul B setzt Modul A voraus, Modul C setzt Modul A plus eine Bühnen-Einweisung voraus, Modul D setzt Modul B oder eine gleichwertige Qualifikation (z. B. AS-Baum I) voraus. Wenn Sie Vorkenntnisse aus dem Beruf mitbringen, sprechen Sie uns an – wir schauen gemeinsam, wo Sie einsteigen.
Das hängt davon ab, wie viel Sie seither gesägt haben und was Ihr Auftraggeber verlangt. Wer länger nicht mehr regelmäßig gearbeitet hat, ist mit einer Auffrischung besser aufgestellt als mit einem alten Papier. Rufen Sie an, wir schätzen das mit Ihnen ehrlich ein.
Immer dann, wenn eine fachliche Aussage schriftlich belegt werden muss: bei einem Fällantrag nach Baumschutzsatzung, bei Zweifeln an der Standsicherheit, im Versicherungsfall oder wenn ein Baumwert zu beziffern ist. Für die laufende Verkehrssicherung reicht meist die Regelkontrolle mit Protokoll – ein Gutachten braucht es dafür nicht.
Die FLL-Baumkontrollrichtlinie richtet das Intervall nach Alter, Zustand und Standort des Baumes – ein junger Baum im Hinterhof braucht seltener eine Kontrolle als eine alte Buche am Spielplatz. Üblich ist ein Turnus von ein bis zwei Kontrollen im Jahr. Wir schlagen Ihnen je Baum eine Frist vor und dokumentieren sie.
Das richtet sich nach Anzahl und Größe der Bäume, der Erreichbarkeit und der Tiefe der Untersuchung. Regelkontrollen rechnen wir je Baum ab, Gutachten nach Aufwand. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot – ohne dieses beginnen wir nicht.
Die Regelkontrolle ist eine visuelle Prüfung vom Boden aus (VTA) mit Protokoll und Maßnahmenempfehlung. Bleibt danach ein Verdacht offen, folgt die eingehende Untersuchung mit Messtechnik – Bohrwiderstandsmessung, Schalltomographie oder Zugversuch. Sie ist der Ausnahmefall, nicht die Regel.
Nicht zwingend. Wichtig ist, dass die Bäume zugänglich sind und wir wissen, worauf Sie hinauswollen – Fällantrag, Standsicherheit, Wertermittlung. Bei strittigen Fällen ist ein gemeinsamer Termin oft hilfreich.
Über das Anfrageformular auf der Terminseite. Ein Online-Buchungssystem gibt es bewusst nicht: Ihre Anfrage ist unverbindlich, wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns innerhalb eines Werktags. Verbindlich wird die Anmeldung erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
Gearbeitet wird bei Wind und Wetter – gesägt wird nicht bei Sturm, Gewitter oder Vereisung. In diesem Fall verschieben wir den Praxisteil und stimmen einen Ersatztermin mit der Gruppe ab. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Eine Stornierung ist schriftlich möglich. Die Fristen und etwaige Ausfallkosten stehen in den Teilnahmebedingungen: [STORNOFRIST]. Wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen, ist die Umbuchung in der Regel unkompliziert.
Das entscheidet Ihr Arbeitgeber – bei betrieblich notwendiger Unterweisung ist es der Normalfall. Wir stellen die Rechnung auf Wunsch direkt an den Betrieb, auch als Sammelrechnung für mehrere Teilnehmer. Bei mehr als [MINDESTTEILNEHMER] Personen ist oft eine Inhouse-Schulung günstiger.
Alle Kurstermine mit freien Plätzen – Anfrage unverbindlich, verbindlich erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.