Wer Bäume besitzt oder verwaltet, trägt für sie die Verkehrssicherungspflicht. Wir kontrollieren Ihren Baumbestand, untersuchen Verdachtsfälle mit Messtechnik und liefern ein schriftliches Gutachten, mit dem Sie gegenüber Behörde und Versicherung belegen können, was Sie getan haben.
Als Eigentümer oder Verwalter müssen Sie Ihre Bäume regelmäßig kontrollieren lassen und die Kontrolle dokumentieren – andernfalls kann je nach Einzelfall im Schadensfall eine Haftung drohen. Das ersetzt keine Rechtsberatung.
Fällantrag, Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung, Baumschutz auf der Baustelle: In der Regel verlangt die Behörde dafür eine fachliche Stellungnahme.
Nachbarschaftsstreit über Schattenwurf oder Wurzeln, Sturmschaden, Regressforderung – ein Privatgutachten schafft eine belastbare fachliche Grundlage. Einen Gerichtssachverständigen bestellt im Verfahren das Gericht.
Wertermittlung nach der Methode Koch – etwa wenn ein Baum beschädigt oder unerlaubt gefällt wurde und Ersatz beziffert werden muss.
Visuelle Baumkontrolle vom Boden (VTA) an Krone, Stamm und Wurzelanlauf. Beurteilt werden Vitalität, Bruch- und Standsicherheit. Ergebnis: Kontrollprotokoll je Baum mit Zustandsbewertung, Maßnahmenempfehlung und Frist für die nächste Kontrolle.
Wenn die Sichtkontrolle einen Verdacht ergibt, messen wir nach: Bohrwiderstandsmessung, Schalltomographie und, bei Zweifeln an der Standsicherheit, Zugversuch. Erst danach steht fest, ob ein Baum gehalten, gepflegt oder entnommen werden muss.
Nachvollziehbar aufgebaut, mit Fotodokumentation, Befund, Bewertung und klarer Empfehlung – aufbereitet zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen.
Wir erfassen Ihren Bestand mit Standort, Art, Maßen und Zustand, führen das Kataster fort und erinnern Sie an fällige Kontrollen. So bleibt die Dokumentation lückenlos – und im Streitfall nachvollziehbar.
Messgeräte liefern Zahlen – die Beurteilung macht der Mensch. Wir setzen Technik gezielt dort ein, wo die Sichtkontrolle keine Antwort gibt.
Kurz schildern, worum es geht – Anzahl Bäume, Anlass, Frist. Rückfragen klären wir schriftlich.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor wir anfangen.
Begutachtung vor Ort, bei Bedarf mit Messtechnik. Sie können dabei sein – müssen aber nicht.
Schriftlicher Bericht mit Fotos, Befund und Maßnahmenempfehlung – in der Regel innerhalb von [FRIST].
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Sichtkontrolle reicht oder ob es ein Gutachten braucht. Die Ersteinschätzung am Telefon kostet nichts.
Schriftliches Angebot vorab – transparent und nachvollziehbar.